Langzeitbesuche bieten Gefangenen eine Begegnungsmöglichkeit mit ihren Angehörigen oder Freunden, zu denen der Gefangene eine längere als stabil angesehene Beziehung unterhält. Sie dienen der Integration des Gefangenen in sein soziales Umfeld. Die Gefangenen und die Besucher haben die Gelegenheit miteinander unbeaufsichtigt umzugehen.

Langzeitbesuche als besondere Förderung der Außenkontakte sind ein Teil des Behandlungskonzeptes. Die Kontaktaufnahme zu den Besuchern sowie die Vor- und Nachbereitung dieser Besuche mit den Gefangenen können wichtige Erkenntnisse für die weitere Behandlung geben. Die familiären Beziehungen und Kontakte können realistischer eingeschätzt werden und liefern damit ein höheres Maß an Entscheidungssicherheit, insbesondere in Bezug auf die Lockerungseigung.

Die Eignung der Gefangenen für Besuche im Langzeitbesuchsraum wird im Hinblick auf die Straftat, die Suchtgefährdung und auf Störungen der Sicherheit und Ordnung der Anstalt überprüft. Mit dem Überprüfungsverfahren für die Eignung eines Gefangenen zum Langzeitbesuch wird auf Antrag des Gefangenen begonnen, sobald dieser sich sechs Monate in der JVA befindet. Das vollzugliche Verhalten des Gefangenen ist bei der Gewährung von Langzeitbesuch einzubeziehen.

Bei Verstößen gegen die Sicherheit und Ordnung während des Langzeitbesuchs (z.B. Bargeld- oder Handyfund) wird die Gewährung von Langzeitbesuchen zunächst widerrufen.

Die Eignung der Besucher wird durch ein persönliches Kontaktgespräch festgestellt.

Besucher werden nicht zugelassen, wenn
  • zu befürchten ist, dass sie einen schädlichen Einfluss auf den Gefangenen ausüben oder seine Eingliederung behindern würden.
  • sie versucht haben, dem Gefangenen oder anderen Personen unerlaubt Gegenstände oder Drogen zu übergeben.

Langzeitbesuch kann in der Regel einmal pro Monat über 3 Stunden gewährt werden und findet in der Zeit zwischen

  • 08:30 Uhr und 11:30 oder
  • 12:30 und 15:30 Uhr statt.