Als Beamtin oder Beamter im Allgemeinen Vollzugsdienst sind Sie in Zusammenarbeit mit unterschiedlichen Fachdiensten wie beispielsweise dem Psychologischen Dienst, dem Sozialdienst, dem Pädagogischen Dienst oder dem Seelsorglichen Dienst daran beteiligt, dieses Ziel zu erreichen. Sie arbeiten im Schichtdienst und auch an Wochenenden oder Feiertagen mit einem Anspruch auf dienstfreie Tage in der Woche.

Feil Ihre Aufgaben

Zu Ihren Aufgaben gehören die Behandlung, Versorgung, Beaufsichtigung und Betreuung der inhaftierten Erwachsenen oder Jugendlichen. Sie überwachen die Einhaltung von Sicherheits- und Verhaltensvorschriften und kümmern sich darum, dass die Gefangenen verantwortungsbewusst und geordnet zusammenleben. Sie unterhalten sich, hören zu und motivieren jeden Einzelnen und jede Einzelne, die individuellen Vollzugsziele zu erreichen. Der Allgemeine Vollzugsdienst übernimmt damit eine verantwortungsvolle Aufgabe in einem innovativen Umfeld von hoher gesamtgesellschaftlicher Bedeutung.

Feil Unsere Anforderungen

Folgende Voraussetzungen sollten Sie erfüllen:

  • Fachoberschulreife oder Hauptschulabschluss mit abgeschlossener Berufsausbildung oder abgeschlossene Ausbildung in einem öffentlich-rechtlichen Ausbildungsverhältnis,
  • zum Zeitpunkt der Einstellung mindestens 20 Jahre und zum Zeitpunkt der Verbeamtung auf Widerruf regelmäßig noch nicht 40 Jahre alt; als Mensch mit Schwerbehinderung oder gleichgestellte Person (§ 2 Absatz 3 Sozialgesetzbuch IX) regelmäßig noch nicht 43 Jahre alt,
  • Deutsche bzw. Deutscher im Sinne des Artikels 116 des Grundgesetzes oder die Staatsangehörigkeit eines anderen Mitgliedstaates der Europäischen Union,
  • Eintreten für die freiheitliche demokratische Grundordnung im Sinne des Grundgesetzes,
  • charakterliche, geistige und körperliche Eignung für die Laufbahn sowie
  • Dienstfähigkeit aus amtsärztlicher Sicht.

Feil Ihr Berufseinstieg

Feste Einstellungstermine bestehen nicht. Ihre Einstellung in den Allgemeinen Vollzugsdienst erfolgt in der Regel im Tarifbeschäftigungsverhältnis. Sie haben so die Möglichkeit, schon einmal Berufserfahrung im Justizvollzug zu sammeln. Im Anschluss an das Beschäftigungsverhältnis starten Sie regelmäßig innerhalb von 3 Jahren Ihre Ausbildung im Beamtenverhältnis auf Widerruf.

Feil Ihre Ausbildung

Ihre 2-jährige Ausbildung durchlaufen Sie im dualen System.

Los geht es zum 1. Juli eines Jahres. Dabei absolvieren Sie in Blöcken abwechselnd die theoretische Ausbildung an der Justizvollzugsschule des Landes Nordrhein-Westfalen (JVS NRW) in Wuppertal bzw. Hamm (insgesamt 9 Monate) und die praktische Ausbildung an mindestens zwei Justizvollzugsanstalten in Nordrhein-Westfalen (insgesamt 15 Monate), mit jeweils mindestens 4 Wochen

  • im Untersuchungshaftvollzug,
  • im geschlossenen Erwachsenenvollzug,
  • im offenen Vollzug,
  • im Jugendvollzug oder im Jugendarrestvollzug

Feil Das lernen Sie

Während der Ausbildung lernen Sie unter anderem:

  • Organisatorische Zusammenhänge einer Justizvollzugsanstalt,
  • rechtliche Grundlagen,
  • Betreuung und Behandlung der Gefangenen
  • Beaufsichtigung und Versorgung der Gefangenen,
  • Deeskalation und Gewaltprävention,
  • Werte von Gemeinschaften,
  • Sicherheit und Ordnung,
  • Kriminologie und Vollzugspsychologie,
  • Kommunikation,
  • Ethik,
  • Behandlungsformen im Erwachsenenvollzug oder Erziehung und angepasste Behandlungsformen im Jugendvollzug sowie
  • Gesundheitsförderung.

Feil Das verdienen Sie

Sie erhalten ein Einstiegsgehalt entsprechend der Entgeltgruppe 4 des Tarifvertrags für den öffentlichen Dienst der Länder (TV-L). Nach einer erfolgreichen Einweisungszeit von 3 bis 6 Monaten werden Sie entsprechend der Entgeltgruppe 6 TV-L (zzgl. gestaffelter Vollzugszulage nach einem Jahr) bezahlt.

Weitere Informationen zu den Entgeltgruppen finden Sie in der Entgelttabelle für Tarifbeschäftigte externer Link.

Nach der Übernahme in das Beamtenverhältnis auf Widerruf erhalten Sie Anwärterbezüge nach dem Landesbesoldungsgesetz – LBesG NRW, Besoldungsordnung A LBesO NRW (zzgl. etwaiger Zuschläge, wie z. B. Familienzuschlag oder Stellenzulagen). Zusätzlich erhalten alle Anwärterinnen und Anwärter im Allgemeinen Vollzugsdienst derzeit einen Sonderzuschlag in Höhe von 70 % der Bezüge (Einstellungsjahr 2022).

Nach Beendigung Ihrer Ausbildung werden Sie als Beamtin oder Beamter auf Probe entsprechend der Besoldungsgruppe A 7 LBesO NRW (zzgl. etwaiger Zuschläge) bezahlt.

Mit zunehmender Berufserfahrung – entsprechende Bewährung vorausgesetzt – stehen Ihnen unterschiedliche Funktionen im Allgemeinen Vollzugsdienst und eine Besoldung bis zur Besoldungsgruppe A 11 LBesO NRW offen. Mehr Information zu den Besoldungsgruppen finden Sie in der Landesbesoldungstabelle externer Link.

Feil So bewerben Sie sich

Bei Interesse senden Sie bitte Ihre ausführlichen Bewerbungsunterlagen an:

Justizvollzugsanstalt Bielefeld-Brackwede
Personal & Service
Umlostraße 100
33649 Bielefeld

oder an die E-Mail Adresse: Bewerbung@jva-bielefeld-brackwede.nrw.de email.gif

Bei Rückfragen wenden Sie sich bitte an:

  • Frau Mira Cardinale, Telefonnummer: 0521 4896-221

Hinweis:

Die Einstellung erfolgt in der Regel zunächst im Beschäftigtenverhältnis. Bei dem Arbeitsvertrag nach dem Tarifvertrag der Länder (TV-L) wird mit den Beschäftigten (m/w/d) jedoch eine Nebenabrede vereinbart, dass er verpflichtet ist, sich innerhalb eines Zeitraumes von drei Jahren in das Beamtenverhältnis auf Widerruf übernehmen zu lassen. Übernahme ins Beamtenverhältnis ist jeweils der 1. Juli eines Jahres.

Besteht bereits ein Dienstverhältnis im Justizdienst, ist das Gesuch auf dem Dienstweg einzureichen. Soweit die erforderlichen Unterlagen in den Personalakten enthalten sind, kann auf sie Bezug genommen werden. Die Leitung der Beschäftigungsbehörde wird sich eingehend zu der Bewerbung zu äußern. Eine Bewerbung, bei der nach den eingereichten Unterlagen die Einstellungsvoraussetzungen offensichtlich nicht erfüllt sind, wird unter Rückgabe der Bewerbungsunterlagen beschieden. Die übrigen Bewerberinnen und Bewerber nehmen an dem Verfahren der Personalauswahl teil. 

Den Bewerbungsunterlagen sind folgende Dokumente vollständig beizufügen:

  • Bewerbungsschreiben
  • Bewerbungsfoto
  • Geburtsurkunde, ggf. Heiratsurkunde
  • Schulentlassungszeugnis
  • Arbeitszeugniss über vorherige Beschäftigungen

sowie das PDF-Dokument Bewerbungsunterlagen PDF. Dieses steht zum Download zur Verfügung.

Übrigens

Die Justiz.NRW steht für Chancengleichheit und begrüßt Bewerbungen aus allen Teilen der Gesellschaft. Wir fördern insbesondere die berufliche Entwicklung von Frauen. Sie werden nach dem Gesetz zur Gleichstellung von Frauen und Männern für das Land Nordrhein-Westfalen bei gleicher Eignung, Befähigung und fachlicher Leistung bevorzugt berücksichtigt, soweit nicht in der Person eines Mitbewerbers liegende Gründe überwiegen. Die Justiz.NRW sieht sich der Gleichstellung von Beschäftigten mit und ohne Schwerbehinderung in besonderer Weise verpflichtet und begrüßt deshalb ausdrücklich Bewerbungen von Menschen mit Behinderung. Bei gleicher Eignung werden Bewerbungen von Menschen mit Schwerbehinderung und gleichgestellter Menschen mit Behinderung, vorbehaltlich gesetzlicher Regelungen, bevorzugt berücksichtigt. Auch Bewerbungen von Menschen jeglicher geschlechtlichen Identität und von Menschen mit Einwanderungsgeschichte werden von uns unterstützt und sind ausdrücklich erwünscht.